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Urteil zu Negativzinsen

Moin! Stell dir mal vor, du gehst zur Bank, um dein sauer verdientes Geld auf ein Sparbuch zu packen, und die wollen dafür auch noch Gebühren kassieren. Klingt verrückt, oder? Genau das haben einige Banken in den letzten Jahren versucht, indem sie sogenannte Negativzinsen auf Spareinlagen eingeführt haben. Aber keine Sorge, der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt ein Machtwort gesprochen und entschieden: Negativzinsen auf Spareinlagen sind unzulässig.


Was sind eigentlich Negativzinsen?


Normalerweise bekommst du von der Bank Zinsen dafür, dass du dein Geld dort parkst. Bei Negativzinsen dreht sich der Spieß um: Du musst der Bank Geld zahlen, weil sie dein Geld verwahrt. Das ist so, als würdest du deinem Kumpel Fiete einen Zehner leihen und er verlangt dafür auch noch 'ne Gebühr von dir. Total absurd, oder?


Was hat der BGH entschieden?


Der BGH hat klargestellt, dass Negativzinsen auf Spareinlagen und Tagesgeldkonten nicht erlaubt sind. Sie widersprechen dem Grundgedanken des Sparens, nämlich dass dein Geld durch Zinsen mehr wird und nicht weniger. Stell dir vor, du sparst für 'ne schicke neue Angel, legst das Geld auf die hohe Kante und am Ende fehlt was, weil die Bank sich bedient hat. Geht gar nicht, sagt der BGH.


Und was ist mit Girokonten?


Bei Girokonten sieht die Sache etwas anders aus. Hier hat der BGH entschieden, dass Negativzinsen grundsätzlich erlaubt sein können, aber die entsprechenden Klauseln in den Verträgen müssen klar und verständlich sein. Viele Banken haben da wohl ziemlich schwammige Formulierungen benutzt, sodass du als Kunde gar nicht wusstest, worauf du dich einlässt. Das ist natürlich nicht in Ordnung.


Kannst du jetzt Geld zurückfordern?


Wenn du in der Vergangenheit Negativzinsen gezahlt hast, fragst du dich sicher, ob du die Kohle zurückbekommen kannst. Der BGH hat dazu keine endgültige Entscheidung getroffen. Das bedeutet, du musst selbst aktiv werden und bei deiner Bank nachhaken. Aber Achtung: Es gibt Verjährungsfristen! Also nicht zu lange fackeln, sonst ist der Drops gelutscht.


Was bedeutet das für die Zukunft?


Auch wenn aktuell keine Negativzinsen mehr erhoben werden, könnte das Thema in einer zukünftigen Niedrigzinsphase wieder auf den Tisch kommen. Dank des Urteils bist du jetzt aber besser gewappnet und weißt, dass du dir so etwas nicht gefallen lassen musst. Die Verbraucherzentralen haben mit ihrer Klage dafür gesorgt, dass wir Sparer in Zukunft besser geschützt sind.


Fazit


Es ist beruhigend zu wissen, dass die Gerichte auf unserer Seite stehen und uns vor unfairen Praktiken der Banken schützen. Also, behalte deine Finanzen im Blick, lass dich nicht über den Tisch ziehen. Denn dein Geld sollte sicher sein – und nicht von der Bank geschröpft werden.


Bleib wachsam und lass dich nicht foppen!


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